GAP Deckung beachten

Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Leasing bei Fahrzeugen.

Meist handelt es sich dann um einen Neuwagen, den man least. Der Vorteil des Leasing liegt dabei klar auf der Hand: Geringe monatliche Raten und immer wieder neue Autos. Aber auch für einen geleasten Wagen muss man eine Versicherung abschließen. Hier kommt eigentlich nur die Vollkaskoversicherung in Frage.
Doch kommt es zu einem Unfall, so zahlt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Durch den enormen Wertverlust speziell neuer Autos ist dieser Betrag sehr viel geringer, als der Betrag, den die Leasinggesellschaft noch vom Leasingnehmer erhält. Diesen Verlust soll dann die GAP Deckung wiederum ausgleichen.
Die Versicherungsgesellschaften fragen von daher schon beim Abschluss der Haftpflicht-Versicherung danach, ob das Auto geleast wurde. In diesem Fall wird auch eine GAP Deckung mit in den Vertrag eingeschlossen. Durch diese soll der Verlust im Falle eines Totalschadens gemindert werden. Wichtig ist jedoch, auf die richtige Höhe dieser Deckung zu achten. Sie sollte den wirklichen Wertverlust schon zum größten Teil abdecken, damit der Leasingnehmer nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt. Wenn der Versicherungsvertreter nicht von selbst auf diese GAP Deckung zu sprechen kommt, lohnt es sich durchaus, diesen daraufhin anzusprechen. Denn der Verlust für den Leasingnehmer kann sehr hoch sein, wenn die GAP Deckung zu niedrig gewählt wird oder gar nicht in den Vertrag mit eingeschlossen wird.
Grundsätzlich kann die Versicherung selbst dadurch zwar teurer werden, doch in Anbetracht dessen, dass man im Ernstfall einen derartigen Schaden selbst tragen müsste, sollte dies keine Rolle spielen.

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