Minijob und Sozialversicherung
Immer mehr Menschen arbeiten heute als so genannte Minijobber.
Voraussetzung dafür ist ein monatliches Einkommen, welches unter 400 Euro liegen muss. In der Regel sind die Arbeitnehmer dann von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit. Das heißt, sie müssen keine Beiträge zahlen. Doch man kann sich freiwillig dazu entscheiden, eben diese Beiträge aus den eigenen Mitteln zu zahlen, was nach Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine durchaus Sinn machen kann.
Denn die Arbeitgeber müssen ohnehin 30 Prozent pauschal abgeben. Dabei sind …