Minijob und Sozialversicherung
Immer mehr Menschen arbeiten heute als so genannte Minijobber.
Voraussetzung dafür ist ein monatliches Einkommen, welches unter 400 Euro liegen muss. In der Regel sind die Arbeitnehmer dann von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit. Das heißt, sie müssen keine Beiträge zahlen. Doch man kann sich freiwillig dazu entscheiden, eben diese Beiträge aus den eigenen Mitteln zu zahlen, was nach Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine durchaus Sinn machen kann.
Denn die Arbeitgeber müssen ohnehin 30 Prozent pauschal abgeben. Dabei sind alleine 15 Prozent für die Rentenversicherung fällig. Stockt der Arbeitnehmer nun diesen Betrag auf, so entspricht der aus eigenen Mitteln zu zahlende Betrag 4,9 Prozent, was maximal 19,60 Euro monatlich sind. Durch die Aufstockung jedoch kann man sich höhere Rentenansprüche sichern. Zudem werden die Zudem werden die Beiträge dem Rentenkonto als Pflichtbeiträge gutgeschrieben und man hat deutlich bessere Aussichten auf Rentenzahlung.
Neben der reinen höheren Rentenzahlung, erhält man auch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, auf Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Zusätzlich kann man von der staatlichen Förderung in punkto Riester Rente profitieren.
Auch wer im Privathaushalt als Minijobber tätig ist, kann seine Beiträge aufstocken. Allerdings wird es für ihn teurer. Denn hier muss der „Arbeitgeber“ nur fünf Prozent an die Rentenversicherung zahlen, sodass der Arbeitnehmer satte 14,9 Prozent selbst tragen muss, um den vollen Rentenbeitrag von 19,9 Prozent zu erreichen. Dies wiederum entspricht einem monatlichen Betrag von maximal 59,60 Euro bei einem Einkommen von 400 Euro. Aufs Jahr gerechnet spricht man hier also von mehr 700 Euro. In Anbetracht der höheren Leistungen, die man dann aber ebenfalls erhält, kann sich auch hier die Aufstockung der Beiträge durchaus lohnen.
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