Steuerliche Behandlung des Agios bei geschlossenen Fonds
Beim Kauf eines geschlossenen Fonds oder einer geschlossenen Beteiligung wie der Containerbeteiligung werden in der Regel bis zu 5% Agio fällig. Diese Kosten stehen in der Regel dem Vermittler bzw. der Bank zu, die die Anleger diesbezüglich beraten haben.
Das Agio, welches für geschlossene Beteiligungen bezahlt wurde, können Anleger durchaus steuerlich geltend machen. So ist es möglich, dieses Agio im Rahmen der privaten Steuererklärung, in der auch die Einnahmen aus dem geschlossenen Fonds wie dem Private Equity Fonds angegeben werden, aufzulisten. Das Finanzamt erkennt derartige Ausgaben als Werbungskosten an, die das zu versteuernde Einkommen entsprechend reduzieren. So ist es möglich, im Anfangsjahr die Steuerbelastung zu senken, wodurch die Gesamtrendite positiv verändert wird.
Bei einigen Vermittlern erhalten Anleger einen Teil oder aber den Gesamtbetrag des gezahlten Agio als Rückerstattung. Diese Rückerstattung muss ebenso steuerlich angegeben werden, denn es handelt sich hier um einen einmaligen Ertrag, der durchaus steuerrelevant werden kann.
In allen Fällen ist es wichtig, die Angaben der geschlossenen Beteiligungen in der Steuererklärung umfassend und vollständig zu tätigen, um alle anfallenden Steuern zu begleichen. Sollte hier festgestellt werden, das zu wenige Steuern bezahlt wurden, droht mitunter eine Steuernachzahlung und ggf. eine steuerrechtliche Ermittlung.
Steuerberater, die sich auf derartige Kapitalanlagen spezialisiert haben, können Anlegern behilflich sein und sie bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen. Die Kosten für den Steuerberater sind in diesem Fall gut angelegt und sorgen für Rechtssicherheit.
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