Einkommensteuerrechtliche Konsequenzen der Mobilien-Leasingfonds
Das Leasing größerer Gebrauchsgegenstände ist in der Wirtschaft bereits weit verbreitet. Viele Unternehmen nutzen als Alternative zur kreditfinanzierten Anschaffung dieser Gegenstände die Möglichkeit des Leasings, da sie hierdurch ihr liquides Kapital erhalten und gleichzeitig Leasingverträge nach dem individuellen Bedarf abschließen können.
Da das Leasing einen immer größeren Stellenwert einnimmt, werden auch vermehrt Leasinggeber benötigt, die die jeweiligen Objekte käuflich erwerben und schließlich dem Leasingnehmer zur Verfügung stellen. In diesem Segment arbeiten Leasing Fonds, die sowohl als Flugzeug- wie auch als Lokomotivenfonds zur Verfügung stehen. Die Fonds investieren in die jeweilige Groß-Mobilie und schließen mit einem Leasingnehmer einen festen Leasingvertrag, der meist für mehrere Jahre sichere Leasingeinnahmen verspricht.
Diese Leasingeinnahmen werden in der Regel jährlich an die Anleger ausgeschüttet. Je nach Leasingobjekt kann es sich hierbei um Erträge in Höhe von 6-12% p.a. handeln. Zusätzlich haben Anleger, die als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt sind, auch Anspruch auf den etwaigen Veräußerungserlös aus dem Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes.
Sowohl die regelmäßigen Erträge wie auch der Schlussertrag gelten steuerrechtlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb und haben daher auch Konsequenzen in der privaten Einkommenssteuererklärung. Hier müssen die Einnahmen entsprechend angegeben werden und erhöhen so das zu versteuernde Einkommen und damit unter Umständen die Steuerprogression. In Abhängigkeit des individuellen Steuersatzes erfolgt dann auch eine Besteuerung der Fondserträge. Sofern bei Auflegung des Fonds steuerliche Verluste entstehen, können diese mit den Erträgen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist seit einigen Jahren allerdings ausgeschlossen.
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